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empathisch
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verbunden

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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das ZfP Klinikum Schloß Winnenden ist bemüht, seine Websites hinsichtlich der Vorgaben im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zfp-winnenden.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Abs. 1 L-BGG

  • Alternativtexte für Bedienelemente (BITV Prüfschritt 9.1.1.1a)
    Einige grafische Bedienelemente sind noch nicht mit aussagekräftigen Alternativbeschreibungen versehen.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte (BITV Prüfschritt 9.1.1.1b)
    Einige Bilder/Grafiken sind noch nicht mit aussagekräftigen Alternativbeschreibungen versehen.
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken (BITV Prüfschritt 9.1.1.1c)
    Es werden noch nicht durchgängig leere alt-Attribute für Grafiken ohne informative Funktion eingesetzt.
  • Aussagekräftige Linktexte (BITV Prüfschritt 9.2.4.4)
    Nicht bei allen Links ist das Ziel oder der Zweck des Links aus dem Linkbezeichner oder dem Kontext direkt ermittelbar.
  • Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens (BITV Prüfschritt 9.2.5.3)
    Nicht alle ansteuerbaren Bedienelemente verfügen über einen per Sprachsteuerung zugänglichen Namen.
  • Nicht-Web Dokumente (EN 301 549, Abschnitt 10)
    Auf der Website enthaltene PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei nach PACStandard.
  • Gebärdensprache (BITV § 4)
    Die Website enthält derzeit keine Erläuterungen in Gebärdensprache.

b) Unverhältnismäßige Belastung gem. § 10 Abs. 2 L-BGG

Die auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente barrierefrei umzusetzen und eine Erläuterung in Gebärdensprache anzubieten, stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.04.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO). Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.04.2024 überprüft.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen weitere Barrieren aufgefallen, kontaktieren Sie uns gerne:

ZfP Klinikum Schloß Winnenden
Unternehmenskommunikation
Schloßstraße 50
71364 Winnenden

Unternehmenskommunikation@zfp-winnenden.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das ZfP Klinikum Schloß Winnenden wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie im vorangegangenen Abschnitt.

Falls das ZfP Klinikum Schloß Winnenden nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hilfestellungen der Website für eine barrierearme Nutzung

Wir setzen das Tool AccessiWidget der AccessiWay Germany GmbH (https://www.accessiway.de/) ein. Dieses Tool erreichen Sie über das stets im Zugriff befindliche „Männchen-Icon“ an der rechten, unteren Seite der Website. Es bietet umfangreiche Möglichkeiten, unsere Website Ihren Bedürfnissen anzupassen (spezielle Zugangsprofile, Optionen zur Inhaltsanpassung, Farbanpassung und Orientierungsanpassung).